Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie die Rechnung zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Ihrem abgeschlossenen Tarif.

 

Gesetzlich Krankenversicherte, die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben können die Rechnung ebenfalls einreichen. Voraussetzung für die anteilige Kostenerstattung ist auch hier ein entsprechender Versicherungstarif.

 

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Diese orientiert sich an der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

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